Stabilitätsgesetz 2015: Steuerabzüge für Sanierungen um ein Jahr verlängert
Mehrwertsteuer für Pellets belastet Familien mit 150 Euro



Nun ist das Stabilitätsgesetz 2015 endlich unter Dach und Fach, und damit auch die Verlängerung der Steuerabzüge (50% und 65%) für die verschiedenen Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden. Zusätzlich gibt es noch andere Neuerungen für 2015.

50% Steuerabzug

Außerordentliche Instandhaltungen, Sanierungen, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden können auch im Jahre 2015 zu 50% von der Einkommenssteuer abzogen werden. Wie bereits in den letzten Jahren wird auch künftig der Steuerabzug auf 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt.

65% Steuerabzug

Der 65%ige Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde ebenso um ein weiteres Jahr verlängert. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch ab 1. Jänner einige Neuerungen: künftig kann der Steuerabzug auch für die verschiedensten Verschattungselemente zur Vermeidung von Überhitzungen, sowie für den Einbau von Heizanlagen, welche mit Biomasse (Holz, Hackgut, Pellets, Mais) betrieben werden, in Anspruch genommen werden.
Unverändert bleibt hingegen auch hier die Abzugsrate. Auch weiterhin muss der Steuerabzug auf 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden.

22% Mehrwertsteuer für Pellets

Neben der Verlängerung der Steuerabzüge sieht das Stabilitätsgesetz auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Pellets vor. Ab 1. Jänner unterliegt der Brennstoff einer Mehrwertsteuer von 22%, und nicht mehr 10% wie es bis dato der Fall war.

Eine dreiköpfige Familie, die ihre 90 m² Wohnung (standortbezogenen KlimaHaus B-Standard) über eine Pelletsanlage heizt und auch das Warmwasser über diese Anlage bezieht, kommen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer jährlich rund 150 Euro an Mehrkosten zustande.

Weitere Informationen rund ums Thema Steuerabzüge sind in den Infoblättern und dem Praktischen Leitfaden zu den Steuervergünstigungen für Immobilien der Verbraucherzentrale enthalten. Zudem steht die Verbraucherzentrale (technische Bauberatung) jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr telefonisch unter 0471-301430 und die Steuerberatungsstelle jeweils donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr unter 0471-975597 für weitere Fragen zur Verfügung.

Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.


Medien-Information
Bozen, 08.01.2014