Fast nicht zu glauben: ab sofort gibt es 65% Steuerabzug für energetische SanierungsarbeitenSo etwas gab es noch nie: statt dass der Steuerabzug ausläuft, wird er nun verlängert und erhöht. Das Endergebnis wochenlanger Diskussionen und Verhandlungen kann sich sehen lassen. Trotzdem ist es fast nicht zu glauben. Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde nicht abgeschafft, sondern verlängert und auf 65% angehoben. Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden sollte eigentlich dieses Mal definitiv zum 30. Juni 2013 auslaufen. Die überraschende Neuigkeit: der Steuerabzug wurde für Privatpersonen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert und für Kondominien bis zum 30. Juni 2014. Erhöhung des Steuerabzuges auf 65%Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde im Rahmen der Verlängerung von 55% auf 65% erhöht. Die Erhöhung greift ab dem 06. Juni 2013. Zudem wird ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermieanlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt. Für diese Systeme kann künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden.Verlängerung Steuerabzug für InstandhaltungsarbeitenAuch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50% der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert.Eine Neuerung stellt dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (also maximaler Abzug 5.000 Euro). Hilfreiche InformationenWeitere hilfreiche Infos rund um den Steuerabzug befinden sich in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Medien-Information Bozen, 11.06.2013 |
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