Mit 1. Juli startet Vorfinanzierung des Landes auf Steuerabzüge
VZS stellt Checkliste zur Verfügung


Mit 1. Juli 2014 startet die Vorfinanzierung des Landes Südtirol auf 10jährige Steuerabzüge für Kosten von außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen bei Erstwohnungen. Berechtigte erhalten die Vorauszahlung des Steuerabzugs als zinsloses Darlehen, welches in 10 konstanten Jahresraten zurückzuerstatten ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat für VerbraucherInnen eine eigene Checkliste zusammengestellt, in welcher die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.

Ab 1. Juli kann bei den Schaltern der Abteilung Wohnungsbau (www.provinz.bz.it/wohnungsbau) bzw. auf dem Postweg um ein zinsloses Darlehen im Ausmaß des Gesamtbetrags der Steuerabzüge gemäß staatlicher Gesetzgebung angesucht werden. Das Darlehen muss dann in 10 gleichen Jahresraten erstattet werden.

Berücksichtigt werden Ausgaben (bezahlte Rechnungen) der Jahre 2014 und 2015, mit einem Höchstbetrag von 96.000 Euro. Für 2014 können 50% in Abzug gebracht werden, für das Jahr 2015 hingegen 40%.

Zu erfüllen sind in diesem Zusammenhang alle Auflagen, welche das Land Südtirol stellt sowie alle Auflagen laut Steuerförderungsgesetz. Werden diese nicht erfüllt, riskiert man, den Steuerbonus ganz oder teilweise zu verlieren (Achtung: Rückzahlungen sind mit Zinsen und Strafen zu leisten!), und daher auch den vom Land gewährten Vorschuss zurückzahlen zu müssen!

Um den VerbraucherInnen eine Übersicht über die Auflagen zu geben, hat die VZS ein Checkliste erarbeitet, auf welcher die wichtigsten Punkte nach und nach „abgehakt“ werden können. Die Checkliste ist auf www.verbraucherzentrale.it/download sowie in den Geschäftsstellen und beim Verbrauchermobil verfügbar.

Wer die Vorauszahlung als zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen möchte, muss mit folgenden Kosten rechnen: Honorarnote/Rechnung des Bauleiters für die Erstellung der Erklärung über Art und Kosten der Arbeiten, Gebühren der Bank für die Ausstellung einer eventuellen Bankgarantie (bei vorzeitiger Auszahlung), Registersteuer von 3% auf den Darlehensbetrag, Registergebühr für den Quittungsakt (0,5% auf den Darlehensbetrag) sowie Stempelmarken.

Weitere Informationen über den Steuerabzug finden sich in der Broschüre der Agentur der Einnahmen „L'Agenzia informa – ristrutturazioni edilizie: le agevolazioni fiscali“ neueste Ausgabe (z.Zt. Mai 2014), die leider nur in italienischer Sprache abgefasst und nur telematisch zur Verfügung steht, sowie in den Info-Blättern der Verbraucherzentrale. Im Zweifelsfall sollte man einen steuerrechtlichen Spezialisten zu Rate ziehen.

Auch die VZS bietet persönliche Beratungen an (Vormerkung erbeten, Tel. 0471-975597).


Medien-Information
Bozen, 30.06.2014