Kubaturbonus für Gebäudesanierung mit hohen Auflagen verbunden


Seit 12. März sind die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kubaturbonus für energetische Gebäudesanierungen in Kraft. Verschärfte Auflagen erschweren den Zugang zum Bonus. Gleichzeitig bietet er eine Chance für Mehrfamiliengebäude.


Im ersten Moment schien es so, als habe sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Kubaturbonus kaum etwas geändert. Erst der zweite Blick verrät, dass es künftig viel schwerer und aufwendiger sein wird, in den Genuss des so genannten Baumassenbonus für energetische Gebäudesanierung zu kommen.

200 m³ „geschenkte“ Baumasse

Um den Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ in Anspruch nehmen zu können, muss das betroffene Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass an mindestens 25% der Gebäudehülle (ohne Fenster) einer Verbesserung durchgeführt werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass es sich nun um eine größere Renovierung handelt, müssen nicht mehr nur die allgemeinen Voraussetzungen für den Baumassenbonus berücksichtigt werden, sondern das Gebäude muss zusätzlich die Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz (CO2-Ausstoß) einhalten, sowie die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen (gilt nur für Gebäude in der Klimazone E). Des Weiteren müssen alle Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) erreichen. Außerdem muss die Beheizung der Räumlichkeiten zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Dasselbe gilt für die Warmwasserbereitung, jedoch im Ausmaß von mindestens 60%. Kann nachgewiesen werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energiequellen kein kostenoptimales Niveau erreicht oder das Gebäude am Fernheiznetz angeschlossen ist, entfällt diese Pflicht.

Weitere Infos und die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen rund um den Baumassenbonus für die energetische Gebäudesanierung sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale enthalten.

Chance für Mehrfamiliengebäude

Eine Chance stellt der neue Baumassenbonus für Mehrfamiliengebäude in Wohnbauzonen dar. Hier können künftig bis zu 20% der zulässigen Baumasse verbaut werden. Dabei kann die zulässige Gebäudehöhe sogar um bis zu 3 Meter und eventuell auch darüber hinaus erhöht werden. Um in den Genuss des Baumassenbonus zu kommen, muss das jeweilige Gebäude mindestens dem Klimahaus C-Standard entsprechen und weitere allgemeine Voraussetzungen erfüllen.

Die Chance liegt hier ganz klar auf der Hand: durch die Veräußerung der neu geschaffenen Wohnung bzw. Wohnungen kann die energetische Sanierung und damit zusammenhängenden Instandhaltungsarbeiten finanziert werden.

Neu im Zusammenhang mit dem Baumassenbonus ist auch die Tatsache, dass dieser nun zeitlich begrenzt ist. Enddatum ist der 31. Dezember 2019.

Für weitere Informationen steht die Verbraucherzentrale (technische Bauberatung) jeweils dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung. Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen rund ums Thema Bauen, Wohnen und Sanieren in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.


Medien-Information
Bz, 02.04.2013