Neuer Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren


Mit 20. August ist in Südtirol der neue Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren in Kraft getreten; damit wurden einige bis dato unklare Punkte aus der Welt geschafft.

Gebäudesanierung

Der entsprechende Beschluss der Landesregierung (Nr. 964 vom 5. August 2014) sieht bei einer energetischen Sanierung eines Gebäudes eine Kubaturerweiterung von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ vor.

Je nach Bereich des Gebäudes (Dachgeschoss, Balkon, …), in welchem der Bonus in Anspruch genommen wird, und Standort (Wohnbauzone oder außerhalb), kann das Gebäude ohne größeren bürokratischen Aufwand um bis zu 1 Meter bzw. bis zu 3 Meter erhöht oder verbreitert werden.

Werden im Zuge der Kubaturerweiterung neue Wohneinheiten geschaffen, so müssen diese konventioniert werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Wohnung erst nachträglich abgetrennt wird.

Der Energiebonus kann nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden. Kubatur, die in diesem Zuge nicht genutzt wird, verfällt. Zudem ist der Energiebonus für die energetische Gebäudesanierung zeitlich befristet, und zwar bis zum 31.12.2019.

Neubau

Für energiesparendes Bauen sieht der Beschluss der Landesregierung eine Kubaturerweiterung von 10 bis 20% vor. Die Höhe des Energiebonus ist dabei abhängig vom Datum der Baukonzession und dem KlimaHaus-Standard. Für den Bau eines KlimaHaus A-Gebäudes erhält man z.B. einen Bonus von 15%. Wird das Gebäude hingegen als KlimaHaus „A-nature“ ausgeführt (d.h. dass es zusätzlich weiteren umwelttechnischen Aspekten entspricht), so kann der Bonus sogar in Höhe von 20% in Anspruch genommen werden.

Der Energiebonus für den Neubau kommt auch bei einem Abbruch und Wiederaufbau zum tragen.

Für weitere Informationen zum Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren und anderen Themen im Energie- und Baubereich, steht die Verbraucherzentrale Südtirol (technische Bauberatung) jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung.

Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.


Medien-Information
Bozen, 29.08.2014