cem2007

PROJEKT VERBRAUCHER UND MARKT 2007

 

Rechtsanwälte: Ihre Dienstleistung im Lichte der Liberalisierung (2. Teil)

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Notaren einerseits und ihren KlientInnen andererseits

Anwälte

Die Informationspflicht

Im Moment der Mandatserteilung muss der Anwalt, die Anwältin, dem Mandanten pflichtgemäß die Charakteristika des Streites und die zu ergreifenden Schritte erklären, indem vor allem auch die möglichen Lösungswege aufgezeigt werden.

Der Anwalt muss den Klienten, die Klientin weiters über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten. Die korrekte Vorgehensweise will es, dass der Anwalt seinen Klienten nicht nur mündlich sondern schriftlich über den Ausgang von Verhandlungen und Anhörungen unterrichtet. Der Kassationsgerichtshof zieht den Anwalt zur Rechenschaft, der dieser Informationspflicht nicht nachkommt. In diesem Sinne muss der Anwalt mit dem Klienten vor jeder Verhandlung die Vorgehensweise absprechen und die Gründe für die Wahl einer bestimmten Verhandlungstaktik erklären. Der Anwalt ist außerdem angehalten, sich alle Mühe zu geben, um die besten Lösungen für den Klienten herauszuholen, und er muss ihn in jedem Moment über die Notwendigkeit beraten, eine Einigung und/oder eine andere Lösung für die Streitsache zu finden. Schlussendlich ist es korrekt, dem Klienten, der Klientin eine Kopie der Klageschrift oder der Streiteinlassung auszuhändigen, in welcher alle Gründe für die eingeschlagene Prozesslinie aufgeführt sind.

Der Interessenskonflikt

Der Anwalt hat die Pflicht von der Ausübung seiner Tätigkeit abzusehen, wenn diese einen Interessenskonflikt mit dem Klienten darstellt oder wenn sie mit einem anderen Arbeitsauftrag – auch nicht beruflicher Art – kollidiert.

Die Rückgabe der Dokumente

Der Anwalt ist angehalten, auf Anfrage des Klienten diesem die Dokumente und Unterlagen, welche ihm von diesem zur Abwicklung des Mandates ausgehändigt wurden, umgehend zurückzugeben, wenn dieser dies wünscht. Der Anwalt darf Kopien der Unterlagen nur aufbewahren, solange dies zur Eintreibung seines Honorars notwendig ist, nicht aber nach erfolgter Begleichung desselben.

Die Prozessspesen und die Rechnung des Anwaltes, der Anwältin

Die Kosten eines Prozesses unterliegen folgenden Gesetzen:
  • Wenn der Prozess mit Verurteilung der Gegenpartei gewonnen wird und diese auch zur Bezahlung der Prozesskosten verurteilt wird, muss der Klient, die Klientin keinerlei Spesen bezahlen. Auch eventuelle Vorauszahlungen, welche der Anwalt berechtigterweise vom Klienten, von der Klientin erhalten hat, müssen zurückgezahlt werden, sobald die Gegenpartei dem Anwalt seine Rechnung laut Urteilsspruch beglichen hat (dies ist nicht immer ein leichtes und selbstverständliches Unterfangen).
  • Wenn der Prozess mit Kompensation der Spesen gewonnen wird, so muss jede Streitpartei die Spesen und Honorare des eigenen Anwaltes bezahlen.
  • Wenn der Prozess verloren ist, mit der Verurteilung zur Zahlung der Prozesskosten der Gegenpartei, dann muss man die Spesen der Gegenpartei, so wie sie im Urteil oder in der Leistungsaufforderung festgelegt wurden, mitsamt den Spesen für den eigenen Anwalt bezahlen.

Die einzelnen Posten der Anwaltsrechnung

Die Posten, welche in einer Anwaltsrechnung aufgeführt werden können, sind folgende:

  • die Rückerstattung der Barausgaben, welche vom Anwalt zugunsten des Klienten vorgeschossen wurden (Gerichtsgebühren, Stempelmarken, Briefmarken)
  • die so genannten „diritti“, das sind die Gebühren laut Anwaltstarif für die einzelnen ausgeführten Leistungen (das entsprechende Verzeichnis ist sehr lang)
  • das Honorar für die geleistete geistige Arbeit: Fallstudium, Beratung mit dem Klienten, der Klientin, usw.
  • allgemeine Spesen zur Deckung der Kanzleikosten
  • die Mehrwertsteuer
  • der Beitrag für die Anwaltskasse

Für Gebühren und Honorare ist eine Höchstgrenze vorgesehen, während die Mindesttarifgrenze abgeschafft wurde. Anwalt und Klient sind also frei, möglichst schriftlich Honorare festzulegen, die auch unterhalb der alten Mindesttarife liegen können.

Während des Dienstverhältnisses hat der Anwalt das Recht, Vorauszahlungen auf die laufenden Spesen und für erbrachte oder zu erbringende Leistungen, welche mit der Abwicklung des Auftrages zusammenhängen, zu verlangen.

Wie kann man die Anwaltsrechnung anfechten?

In erster Linie ist es wichtig, vom Anwalt eine detaillierte Auflistung aller erbrachten Leistungen und der entsprechenden Kosten zu verlangen („nota spese“). Ist man mit der erhaltenen Abrechnung nicht einverstanden oder hat man den Verdacht, dass der Anwalt mehr verlangt, als ihm zusteht, so kann man mittels Einschreibebrief die Aussetzung der Rechnung durch die Anwaltskammer verlangen. Die Kammer gibt dann ein Urteil über die Verhältnismäßigkeit der Rechnung ab und wird – wenn es angezeigt ist – eine Kürzung der überzogenen Beträge vornehmen. Für diese Intervention der Anwaltskammer ist eine Gebühr zu bezahlen.
Was die Höhe der Anwaltsrechnung angeht, so sind die im Urteil zugesprochenen Prozesskosten ein wichtiger Bezugspunkt für den Klienten. Der Anwalt jeder Streitpartei legt dem Richter seine Spesennote vor, welche der Richter zur Auszahlung weitergibt.

Der Anwalt, die Anwältin kann, nachdem er, sie das Mandat niedergelegt hat, gerichtlich gegen einen Mandanten vorgehen, welcher die Anwaltsrechnung nicht bezahlt.

Die zivilrechtliche Verantwortung des Anwaltes, der Anwältin.

Die zivilrechtliche Verantwortung des Anwaltes ist in den Artikeln 2229 und 2238 des ZGB festgeschrieben, welche die Dienstleistungen der geistigen Freiberufler, deren Pflichten und Verantwortung reglementieren.

Ein anderer wichtiger Artikel des ZGB zu diesem Thema ist der Artikel 1176, wonach der Freiberufler bei seiner Berufsausübung nach dem Sorgfaltskriterium vorgehen muss, das sich nach der Art der jeweiligen Tätigkeit richtet. Das Kriterium ist jenes der „Sorgfalt des guten Fachmannes“ und es bedeutet, dass ein fachlich gut ausgebildeter und vorbereiteter Rechtsanwalt seine Leistungen mit besonderer, dem eigenen Berufsbild angemessenen Sorgfalt erbringen muss.

Zudem führen die Standesregeln der Rechtsanwälte eine Reihe von Pflichten und allgemeinen Grundsätzen auf, an die sich die Rechtsanwälte halten müssen: Loyalitätspflicht, Korrektheitspflicht, Treuepflicht, Sorgfaltspflicht, Geheimhaltungspflicht, Pflicht zur Vertraulichkeit und andere mehr.


Amtsverteidigung und Prozesskostenhilfe

Auf die Prozesskostenhilfe, also auf einen kostenlosen rechtlichen Beistand hat nur Anrecht, wer sich in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet und dies auch entsprechend dokumentieren kann. Der Anwalt ist verpflichtet, den Mandanten, die Mandantin darauf hinzuweisen, wenn diese sich in einer solchen Situation befindet.

Der Amtsverteidiger hingegen wird vom Richter automatisch in all jenen Fällen ernannt, in denen eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet. Es liegt dann am Betroffenen, zu entscheiden, ob er bei diesem Amtsverteidiger bleiben oder ob er einen Vertrauensanwalt nehmen will. Der Amtsverteidiger hat in jedem Fall das Recht, für die geleistete Arbeit ein Honorar zu verlangen.

Nützliche Links

Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung
www.sviluppoeconomico.gov.it

Nationaler Verbraucherrat
www.tuttoconsumatori.it

Nationale Anwaltskammer
www.consiglionazionaleforense.it

Liberalisierungen: unter „Codice deontologico forense con gli aggiornamenti previsti dal Decreto Bersani“
www.altalex.com

Gebühren unter: Tariffa degli onorari, diritti ed indennitá spettanti agli avvocati per le prestazioni giudiziali in materia civili, amministrativa, tributaria e penale”
www.avvocati.it/servizi/tariffe_new/tariffe.php

Stand 15.07.2007

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Vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung gefördertes Projekt