cem2007

VERBRAUCHER UND MARKT 2007

notai

Notare und ihre KundInnen

Die Neuheiten des Bersani-Dekretes zu den Liberalisierungen (1. Teil)

Auch für die Notare hat das Gesetzesdrekt vom 4. Juli 2006 Nr. 223, welches mit Abänderungen in das Gesetz Nr. 4 vom August 2006 Nr. 248 umgewandelt wurde, einige wichtige Neuerungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit und auf das Verhältnis zu ihren KundInnen gebracht.

Die Neuerungen der Reform betreffen:

  • die Abschaffung der verpflichtenden Fix- und Mindesttarife, mit der Möglichkeit für den Freiberufler und für den Klienten, die Klientin, Honorare festzulegen, die mit dem erfolgreichen Abschluss des Auftrages zusammenhängen
  • die Möglichkeit, für seine Freiberuflertätigkeit und die entsprechenden Spezialisierungen, für die angebotenen Diesntleistungen sowie für Preise und allgemeinen Kosten der angebotenen Leistungen zu werben.
  • Die Möglichkeit, sich auch mit anderen Freiberuflern zusammenschließen kann, etwa mit Sozietäten oder vereinigungen von Wirtschaftsberatern, Rechtsanwälten usw.


Infolge dieser Neuerungen musste die Berufsgruppe der Notare auch ihren Verhaltenskodex ändern und den neuen Bestimmung anpassen. Dieser Kodex regelt die Tätigkeit der Freiberufler sowie das Verhalten gegenüber ihren KundInnen.

Weitere wichtige Neuerungen:

welche das Bersani Dekret zu den Liberalisierungen in Sachen Notare eingeführt hat, betreffen folgende Bereiche:

  • Für Kaufverträge von registrierten beweglichen Gütern (Autos, Motorräder, Boote usw.) ist es nicht mehr notwendig, den Notar aufzusuchen um die Überschreibung des Besitzes vorzunehmen. Seit August 2006 ist es möglich, die Beglaubigung der Kaufverträge auch von der Gemeinde oder von den telematischen Motorisierungsämtern vornehmen zu lassen. Dies bedeutet vor allem eine finanzielle Erleichterung, weil damit nur noch Sekretariatsgebühren anfallen.
  • Mit Gesetz Nr. 40/2007 wurden die Notariatsspesen für die Löschung von Hypotheken abgeschafft, wenn der Schuldner, die Schuldnerin den Darlehensvertrag mit der Bank, der Finanzierungsgesellschaft oder der Fürsorgestelle definitiv zurückgezahlt hat. Die Löschung wird jetzt von Amts wegen durch Grundbuch- und Katasterämter vorgenommen und ist kostenlos.

Die Pflichten des Notars
Der Notar muss seinen Auftrag mit der größten Sorgfalt und Transparenz ausführen. Das Verhältnis zwischen dem Klienten und dem Notar gehört zur Kategorie der so genannten „obbligazioni di risultato“, d. h. der erfolgsbezogenen Verpflichtungen. Dem erhaltenen Auftrag muss das verlangte Ergebnis entsprechen, soweit es rechtmäßig und rechtlich möglich ist. Der Notar muss also von Fall zu Fall prüfen, welches das richtige Mittel ist, um dem Klienten ein bestimmtes Ergebnis zu ermöglichen. Dazu muss er die geeigneten steuerlichen Aspekte genauso prüfen, wie die rechtlichen Aspekte und er muss dem Klienten jede nützliche Information zur Verfügung stellen.
Im Hinblick auf den Kaufvertrag einer Immobilie muss der Notar garantieren, dass, wer kauft, korrekt kauft und wer verkauft, korrekt verkaut. Außerdem muss der Notar die Parteien über die Folgen des Vertrages, welchen sie gerade unterschreiben, informieren.
Der Notar ist angehalten, die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Akten zu prüfen und muss überprüfen, ob keine offensichtliche Mängel oder Fehler vorliegen, die den Akt unwirksam, nichtig oder annullierbar gestalten. Der Notar muss außerdem die Identität der Unterzeichnenden feststellen, ihre Rechtsfähigkeit und ihre Zeichnungsberechtigung, sowie überprüfen ob es allgemeine oder spezielle Vollmachten gibt.

Was die Kontrolle der inhaltlichen Korrektheit angeht (Art. 49 des Berufskodex der Notare) muss der Notar dafür sorgen, dass aus dem Text des Aktes folgendes hervorgeht:

  • eine vollständige rechtliche Einordnung des Sachverhalts und die Angabe der wichtigsten Auswirkungen, die er durch den Willen der Parteien, aufgrund von Gesetzen oder aufgrund vertraglicher Gebräuche hat.
  • die notwendigen Angaben für die Einordnung des Aktes in den rechtlich zeitlichen Wirkungsrahmen (z.B. Rechtstitel, Dienstbarkeiten, Schutzklauseln)
  • die notwendigen Angaben, um die betroffenen Güter und Rechte genau zu beschreiben, um sie klar und unverwechselbar kenntlich zu machen, auch durch Beifügung von grafischen Dokumenten (Katasterpläne, Zeichnungen, Grenzangaben, usw.)
  • die Angaben mit den Verweisen auf andere Akten und Dokumente, mit deren präzisen Daten
  • jegliche weitere Angabe, Hinweis oder Beilage, die vom Gesetz oder von speziellen Bestimmungen verlangt wird.

Der Notar muss interessierte Dritte, also den Staat oder öffentliche Verwaltungen (Steueramt, Grundbuchamt,) über die erfolgte Unterschrift des Vertrages zwischen den Parteien informieren. Außerdem muss der Notar die Registrierung des Aktes beim Steueramt innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Termine, sowie die ehest mögliche Grundbucheintragung veranlassen.

Vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung gefördertes Projekt