Dauer der Kfz-Versicherungen:

die automatische Verlängerung der Polizzen verschwindet
Ab 1. Jänner sind alle entsprechenden Klauseln in derzeit laufenden Verträgen nichtig


Ab 2013 werden alle AutofahrerInnen bei Fälligkeit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen - und sich dabei nach günstigeren Verträgen umsehen können. Der Grund: alle Klauseln, die eine automatische Verlängerung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung vorsehen, gelten nicht mehr - sie sind nichtig. So will es das jüngste Wachstumsdekret der Regierung (GD. Nr. 179 vom 18.10.2012, umgewandelt in Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012), welches einen neuen Artikel im Versicherungskodex (GvD. Nr. 209 vom 07.09.2005) eingeführt hat.

Dieser neue "Artikel 170 bis" des Versicherungskodex sieht vor, dass Kfz-Haftpflichtverträge (also jene der Pflichtversicherung) nicht mehr länger dauern dürfen als ein Jahr, und nicht mehr stillschweigend verlängert werden dürfen, in Abänderung der Vorgaben des Zivilgesetzbuches.

Das Verbot der automatischen Erneuerung betrifft auch eventuelle Zusatzverträge, die zusammen mit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurden.

Für all jene Verträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die stillschweigende Verlängerung vorsahen, gilt das Verbot für die nächste Fälligkeit ab dem 1. Jänner 2013. In diesen Fällen müssen die Versicherungsgesellschaften den Versicherten schriftlich mitteilen, dass die Klauseln über die stillschweigende Verlängerung nicht mehr gelten, und zwar in einem angemessenen Zeitabstand im Verhältnis zu den ursprünglich vorgesehenen Kündigungsfristen.

Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherten mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit informieren, und die Deckung für nicht mehr als 15 Tage nach Vertragsablauf, bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze, aufrecht erhalten.

Durch dieses Dekret haben die VerbraucherInnen nun bei jeder Fälligkeit die Möglichkeit, sich nach den besten Angeboten umzusehen. Hierzu kann man z.B. den Vergleichsrechner "Tuo Preventivatore", unter http://isvap.sviluppoeconomico.gov.it, verwenden.

Für weitere Informationen steht die Versicherungsberatung der VZS zur Verfügung, auch im Rahmen des derzeit laufenden, vom nationalen Verbraucherbeirat co-finanzierten Projekts "Kfz-Haftpflicht - der Preis ist heiß!" (Konsumenten-Hotline: 0471-975597).


Medien-Information
Bz, 27.12.2012