Diskriminierung bei Bonus/Malus-Einstufung:
Verbraucherzentrale wendet sich an Europäische Kommission


Herr Fuchs ist 48 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und fährt bereits seit 25 Jahren unfallfrei. Aufgrund eines interessanten Arbeitsangebotes zieht er samt Familie nach Südtirol. Sein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen meldet er in Italien an und macht sich auf die Suche nach einer "günstigen" Autoversicherung. In Deutschland bezahlte er 190 Euro im Jahr. Das günstigste Angebot, das er hingegen hierzulande finden kann, beläuft sich auf eine Jahresprämie von 530 Euro: also rund 340 Euro mehr als in Deutschland.


Ursache für den großen Prämienunterschied sind nicht nur die in Italien prinzipiell teureren Autoversicherungen, sondern auch die Tatsache, dass Herrn Fuchs, der in Deutschland aufgrund 25 unfallfreier Jahre die niedrigste Risikoeinstufung hatte, in Italien eben diese Einstufung verwehrt bleibt: lediglich 5 Jahre seiner unfallfreien Versicherungsgeschichte werden Herrn Fuchs anerkannt.

Gemäß Rundschreiben Nr. 555/D von 2005 der Versicherungs-Aufsichtsbehörde ISVAP wird einem Fahrzeughalter aus dem Ausland, der sein Fahrzeug in Italien anmeldet und versichern lässt, maximal die 9. Bonus/Malus Klasse anerkannt. Dies, unter der Bedingung, dass er eine Erklärung über seine unfallfreien Versicherungsjahre, ausgestellt von seiner ausländischen Versicherung, vorweisen kann.

Das Bonus/Malus-System in Italien besteht aus 18 offiziellen Klassen (classe universale). Der Einstieg in das System bei neuem Vertragsabschluss erfolgt in die 14. Klasse. Bei unfallfreier Fahrt innerhalb eines Vertragsjahres, wird der Bonus verrechnet, es geht eine Klasse nach oben bis hin zur besten, der 1. Klasse. Verursacht der Versicherungsnehmer hingegen einen Verkehrsunfall, wird das Malus verrechnet, indem zwei Klassen dazu gerechnet werden. Die Einstufung erfolgt dann z.B. von der 10. in die 12. Klasse.

Je nach Bonus/Malus-Klasse ändert sich auch die Höhe der Prämie. Je niedriger die Klasse, desto niedriger also auch die Prämie.

Dies bedeutet also einen erheblichen finanziellen Nachteil für Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer aus dem Ausland. Ihre Versicherungsgeschichte wird im Gegensatz zu jener der italienischen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nur bis zu einem gewissen, geringen Teil anerkannt.

Herr Fuchs ärgert sich über diese Bestimmung, hätte man ihm die bestmögliche Bonus Klasse anerkannt, müsste er bei seiner italienischen Versicherung nur 295 Euro bezahlen. "Ich fühle mich diskriminiert", meint er dazu.

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass es eine solche Ungleichbehandlung innerhalb der EU nicht geben sollte. Aus diesem Grund wurde das Vorgehen der Europäischen Kommission zur Anzeige gebracht und die italienischen Behörden wurden schriftlich dazu aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich zu ändern.


Medien-Information, 18.08.2010