Schlafende Versicherungsverträge:
Aussicht auf neue (Teil!)Auszahlungen für Begünstigte

Ab heute, 23. Februar, bis 8. April kann bei der Consap AG (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Versicherungsverträge eingereicht werden, welche vor dem 1. April 2010 verjährt sind.

Der Antrag kann unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden:
  • das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
  • die Verjährung des Rechtes ist vor dem 1. April 2010 erfolgt; die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche die Versicherungpolice verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
  • der Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.

Wird die Anfrage angenommen, wird maximal 70% des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Vermittler überwiesen wurde. Für weitere Informationen kann man sich an die Telefonnummer 06-85796444 (von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) oder an die Email-Adresse polizzedormienti@consap.it wenden.

Medien-Information
Bozen, 23.02.2016