Die Kfz-Versicherung



Die Versicherungsprämie

Als Versicherungsprämie bezeichnet man jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer jährlich für eine Kfz-Haftpflicht-Polizze zahlt. Mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie; im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherer, im Falle eines Unfalls bis zur Höhe der Versicherungssumme alle Zahlungsverpflichtungen des Versicherungsnehmers zu übernehmen. Somit sind bis zu dieser Summe der Versicherte und sein Vermögen geschützt.

Die Versicherungsprämie ist nicht für alle gleich hoch. Sie ändert sich aufgrund verschiedener Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Art der Verwendung des Fahrzeugs und der Risikoklasse. Die Risikoklasse beschreibt, wie schon das Wort sagt, das Risiko das der Versicherte darstellt; dabei steht 1 für maximale Zuverlässigkeit. Zusätzlich zu den persönlichen Risikofaktoren werden auch noch objektive Risikofaktoren miteinbezogen, wie z.B. der Ort, an dem der Versicherte wohnt und die Eigenschaften des versicherten Fahrzeugs. Alle Neuversicherten starten mit Risikoklasse 14, die deshalb auch als Eintrittsklasse bezeichnet wird.

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag für die Schadensabdeckung, bis zu welchem die Versicherungsgesellschaft haftet. Die per Gesetz festgelegte Mindestversicherungssumme sind 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall, mit einer Grenze von 500.000 Euro für Sachschäden. Gegen eine Prämienerhöhung kann die Versicherungssumme ausgedehnt werden. Alle Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen.

Polizzen mit Selbstbehalt unterscheiden sich von den besser bekannten Polizzen mit Bonus-Malus. Ist in der Polizze ein Selbstbehalt vorgesehen, muss bei einem Schaden mit vollständiger oder auch nur teilweiser Schuld der Versicherung ein bestimmter Betrag (je nach Vertragsbedingungen kann dieser variabel oder fix sein) erstattet werden.

Bei einer Polizze mit Bonus-Malus wird bei jeder Jahresfälligkeit die Prämie anhand der neuen Risikoklasse neu berechnet. Diese ändert sich, wenn man ganz oder teilweise Schuld an einem Unfall hatte.

Wurden im abgelaufenen Versicherungsjahr vom Versicherten keine Unfälle verursacht, so tritt der "Bonus" ein, und er wird in die nächstniedrigere Risikoklasse eingestuft. Hat der Versicherte hingegen einen Unfall verursacht, an dem er zur Gänze oder teilweise die Schuld trägt, tritt der „Malus“ ein, und die Risikoklasse steigt um zwei Zähler.

Neuversicherte steigen normalerweise in der Klasse 14 ein. Dank des sogenannten Bersani-Gesetzes (Nr. 40 v. 02.04.2007) können Neuversicherte in der selben Bonus-Malus-Klasse eines mit ihnen zusammenlebenden Familienmitglieds einsteigen.

Die zusätzlichen Garantieleistungen

Man sollte nicht vergessen, dass eventuelle zusätzliche Garantieleistungen nicht unbedingt in der Kfz-Haftpflicht-Polizze enthalten sein müssen, und somit auch bei einer anderen Versicherung erworben werden können. Gerade bei den zusätzlichen Garantieleistungen ist es wichtig, die Auswahl aufgrund der eigenen Bedürfnisse und des jeweils günstigsten Angebots zu treffen.

Die Feuer/Diebstahl-Versicherung garantiert dem Versicherten im Falle eines Brands oder Diebstahls die Rückerstattung des Marktwerts des Fahrzeugs. Der Preis dieser Polizze ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden, und hängt auch von den jeweils im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitssystemen ab. Der zu versichernde Wert ist der Marktwert oder aber, im Falle einen neuen Fahrzeugs, der auf der Rechnung angegebene Wert.

Die Kasko-Versicherung deckt die durch eigene Verantwortung verursachten Schäden am Fahrzeug. Die sogenannten Vollkasko-Polizzen sind sehr teuer; einige Versicherungsgesellschaften bieten daher auch Teilkasko-Polizzen an.

Der Unfall oder Schadensfall

Ereignet sich ein Unfall, der im Fachjargon meist als Schadensfall bezeichnet wird, tut man gut daran, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen (normalerweise wird einem dieser von der eigenen Versicherungsgesellschaft ausgehändigt). Den Europäischen Unfallbericht auszufüllen kann hilfreich sein, um die Formalitäten zur Auszahlung des Schadens schneller abzuwickeln. Das Modell muss in all seinen Teilen ausgefüllt werden; der Unfallbericht sollte nur dann unterzeichnet werden, wenn man mit dem Geschriebenen einverstanden ist. Sind beide Unterschriften vorhanden, wird der Sachschaden schneller ausgezahlt; der Bericht wird aber von den Versicherungen auch mit nur einer Unterschrift akzeptiert. Die anagrafischen Daten beider Parteien sowie deren Versicherungspolizzen müssen immer angegeben werden, genau so wie die Daten eventueller Zeugen und eine zusammenfassende Beschreibung der Ereignisse.

Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem eigenen Versicherten den Schaden im Rahmen der direkten Schadensauszahlung innerhalb von 30 Tagen zu erstatten, wenn beide Parteien das blaue Modell unterzeichnet haben. Die Frist verlängert sich auf 60 Tage, wenn auf dem Modell nur eine Unterschrift angebracht wurde. Jede Streitigkeit über den Schadenersatz oder über die Auszahlungszeiten kann vom Versicherungsnehmer einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden. Diese Schlichtung ist kostenlos für die VerbraucherInnen, und ermöglicht es, innerhalb von vorgeschriebenen Zeiten Streitfälle mit dem Beistand einer Verbraucherorganisation zu lösen.

Auch die Verbraucherzentrale Südtirol bietet diesen Beistand an.

Die direkte Schadensauszahlung

Die direkte Schadensauszahlung ist eine der wichtigsten Neuerungen im gesamten Versicherungssektor. Sie wurde 2007 eingeführt und sieht vor, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall den Schadenersatz direkt von seiner eigenen Gesellschaft ausbezahlt erhält. Die direkte Schadensauszahlung wird angewandt, wenn an einem Unfall nicht mehr als 2 Fahrzeuge beteiligt waren, und, im Falle von Personenschäden, wenn diese nicht mehr als 9% dauerhafte Invalidität mit sich bringen.
Sowohl für die direkte Schadensauszahlung als auch für die Schadensauszahlung über die gegnerische Versicherung können sich VerbraucherInnen für die Schlichtung von Streitigkeiten an eine Verbraucherorganisation wenden. Jede Beschwerde o.ä. kann auch der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen ISVAP unterbreitet werden (www.isvap.it).

Eine Haftpflicht-Versicherung für ein Auto oder jedes andere motorbetriebene Fahrzeug ist verpflichtend vorgeschrieben, weil der Besitzer des Fahrzeugs für jeden durch das Fahrzeug verursachten Schaden haftet, auch wenn nicht er selbst am Steuer saß.

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung deckt die Schäden an Dritten, und zwar sowohl Personenschäden als auch Schäden an den Sachen jener Personen, die im eigenen Fahrzeug befördert werden, und zusätzlich physische Schäden von eventuell im eigenen Fahrzeug beförderten Familienangehörigen. Außerdem deckt die Versicherung Schäden an den in den Unfall verwickelten Fahrzeugen und den darin beförderten Personen, sofern diese nicht am Unfall Schuld tragen.
Nicht abgedeckt sind die Schäden an Sachen der beförderten Familienmitglieder; ebenso ausgeschlossen sind die Schäden aus Unfällen zwischen Fahrzeugen, die derselben Familie gehören.

Das Gesetz über die Pflichtversicherung geht auf das Jahr 1969 zurück, wurde im Laufe der Zeit mehrmals abgeändert und integriert, und schlussendlich durch den Versicherungs-Kodex (GvD 209/2005) vollständig ersetzt.


Dieses Infoblatt wurde im Rahmen des Projekts „Assicurarsi informati“ mit der Co-Finanzierung des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung erarbeitet. Das Projekt fußt auf einer Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherorganisationen Adiconsum, ACU, Assoutenti, Casa del Consumatore, Lega Consumatori, Unione Nazionale Consumatori und Verbraucherzentrale Südtirol.