Richtig versichert auf die Piste
Gewappnet für den Notfall!


Im Winter nutzen viele Familien die Freizeit oder den Urlaub zum Ski fahren. Doch das Pistenvergnügen kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht wegzudenken, und zwar aus zweierlei Sicht.

Nach einem Sturz auf der Piste kann es zu erheblichen Verletzungen kommen, manchmal sogar zu bleibenden Verletzungen, deren finanzielle Folgen untragbar für den Betroffenen selbst und seine Familienangehörigen sind. Daher sollte vor dem Skispaß an eine „private Unfallversicherung“ gedacht werden. Diese deckt nicht nur die Unfallkosten sondern, sehr wichtig, die finanziellen Risiken einer „Dauerinvalidität“. So erhält der Versicherte im Schadensfall eine einmalige Kapitalauszahlung, deren Höhe je nach Schwere der dauerhaften Schädigung unterschiedlich ist. Dadurch können eventuell nötige Umbauarbeiten an der Wohnung oder am Haus finanziert und der Lebensunterhalt gesichert werden.

Kommt der Sturz auf der Skipiste durch Drittverschulden zustande, ist der Unfallverursacher verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Damit sich dieser nicht in den finanziellen Ruin stürzt, ist hier eine „private Haftpflichtversicherung“ zweckmäßig.

Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht nur die Schäden gegenüber Dritten bei Skiunfällen, sondern jegliche Art von Schäden, die der Versicherte in seiner Freizeit unwillentlich Dritten gegenüber verursacht. Diese Versicherung ist daher unerlässlich für Jede und Jeden, und zwar in jeder Lebenslage. Als „Versicherte“ versteht man im Normalfall den Versicherungsnehmer sowie dessen Familienangehörige auf dem Familienbogen.

Die Höhe der Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sollte sich auf mindestens 1 Mio. € belaufen, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Kein hundertprozentiger Verlass ist auf Haftpflichtversicherungen, die als Zusatzleistungen bei einer Kreditkarte, dem Kontokorrent oder einer Mitgliedschaft angeboten werden. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungssummen meistens viel zu niedrig sind; im Ernstfall müsste der Konsument für den Restbetrag, der über die Versicherungssumme hinaus geht, selbst aufkommen. Diverse Skigebiete bieten mit dem Skipass gegen Aufpreis auch Versicherungsdeckungen an. Besser sind jedoch Jahresverträge.

Für die Versicherungsnehmer gilt, die Versicherung im Schadensfall sofort zu verständigen. Die schriftliche Meldung muss innerhalb drei Tagen erfolgen.

SkifahrerInnen sollten also auf jeden Fall an eine private Haftpflichtversicherung sowie eine private Unfallversicherung denken – dann steht dem Skivergnügen nichts mehr im Wege.


Medien-Information
Bz, 14.01.2011