Abkommen zur Raten-Unterbrechung Abi-Verbraucherverbände
VZS: die Südtiroler Banken „boykottieren“ dieses wichtige Abkommen

Wie vor einiger Zeit bekanntgegeben, ist zwischen ABI und Verbraucherverbänden ein Abkommen geschlossen worden, welches „die Unterbrechung der alleinigen Kapital-Quote für maximal 12 Monate für Verbraucherkredite mit einer Dauer von über 24 Monaten und für die von einer Hypothek auf die Hauptwohnung garantierten Darlehen“ vorsieht.

Die ABI hat vor wenigen Tagen die Liste der teilnehmenden Banken veröffentlicht; darin finden sich auch einige der örtlichen Banken: Bank für Trient und Bozen, Südtiroler Sparkasse, Raiffeisenkasse Wipptal und einige vor Ort tätige nationale Banken wie Unicredit, BNL, Intesa Sanpaolo und verschiedene Raiffeisenkassen aus dem Trentino. Nicht zu finden sind in der Liste hingegen die lokalen Raiffeisenkassen, sowie die Südtiroler Volksbank. In Krisenzeiten ist das ein schlechtes Zeichen: viele Familien, die ein Darlehen abbezahlen, wäre mit einer Zahlungsunterbrechung für das Kapital von 12 Monaten sicher geholfen.

Wir erinnern daran, dass im Sinne des Abkommens ein Verbraucher die Unterbrechung in folgenden Fällen verlangen kann: Verlust des Arbeitsplatzte, Todesfall, schwerer Unfall oder in Fällen von Arbeitsunterbrechung bzw. sozialen Gegenmaßnahmen, auch dann wenn ein Zahlungsverzug von bis zu 90 Tagen besteht.
Die DarlehensnehmerInnen müssen auf jeden Fall die vereinbarten Zinsen bezahlen, die auf die Restschuld berechnet werden, zu den jeweils vereinbarten Fälligkeiten.

Das Abkommen sieht auch vor, dass die Fristen für die Unterbrechung der Ratenzahlungen auch von jenen Familien verlangt werden können, die von einer ähnlichen Maßnahme bereits in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht haqtten, vorausgesetzt dies ist nicht in den letzten 24 Monaten erfolgt.

Medien-Information
Bozen, 23.06.2015