Rechtsschutzversicherung: Aktivierung des Rechtsschutzes
Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?Die meisten Rechtsschutzversicherungen behalten sich das Recht vor, die Übernahme der Kosten abzulehnen, wenn sie geringe Erfolgsaussichten sieht. Der Versicherte kann jedenfalls den Prozess ohne Zustimmung der Versicherung fortführen. Gewinnt der Versicherte das Verfahren muss die Versicherung allerdings die entsprechenden Kosten übernehmen.Falls sich die Versicherung und der Versicherte nicht einig sind, sieht der Vertrag meist vor, die Angelegenheit über ein Schiedsgericht beilegen zu lassen. Das Schiedsgericht entscheidet, wie viel von den Schiedsgerichtskosten von der Partei zu tragen sind, die verliert. Verjährung:2 Jahre ab dem Tag, an dem sich der Vorfall ereignet hat (Art. 2952 BGB).Bozen, November 2008 |
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