Feuer- und Diebstahlversicherung: Wie wird der Schaden berechnet?Wichtig ist, eine Anzeige bei einer öffentlichen Behörde zu machen unter genauer Angabe der gestohlenen bzw. beschädigten oder vernichteten Gegenstände und deren Wert. Eine Kopie der Anzeige ist bei der eigenen Versicherungsagentur abzugeben. Es obliegt dem Geschädigten zu beweisen, dass der Schaden von der Versicherungspolice gedeckt ist und welchen Wert die Sachen hatten (am besten zu belegen mit Rechnungen, Fotos, Katalogen...). Weiters darf der Versicherte nichts am Tatort verändern, sämtliche auch beschädigten Teile müssen aufbewahrt werden. Weiters sollten unbedingt Fotos gemacht werden. Ein Gutachter der Versicherung besichtigt und schätzt den Schaden. Wie wird entschädigt?
Verjährung:2 Jahre ab dem Tag, an dem sich der Vorfall ereignet hat (Art. 2952 BGB).Bozen, November 2008 |
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