Mahnungsmisere beim Gesundheitsbetrieb

VZS kritisiert Vorgangsweise bei derzeit zirkulierenden Mahnungen aufs Schärfste


>> Update vom 28.01.2016: Aussprache Sanitätsbetrieb - Verbraucherzentrale


Vielen, vielen BürgerInnen flattern derzeit Einschreiben mit Mahungen vom Sanitätsbetrieb ins Haus, an deren Rechtmäßigkeit wohl so einige Zweifel bestehen dürften. So werden z.B. vermeintlich unbezahlte Rechnungen aus den Jahren 2004 und 2005 eingemahnt – doch diese Art von Rechnungen verjährt nach 10 Jahren, sofern diese Frist nicht nachweislich unterbrochen wurde.

Andere BürgerInnen wieder erhielten Abmahnungen für vermeintlich offene Beträge, auf denen weder die Rechnungs-Nummer, noch deren Datum noch der Name des Betreuten angegeben sind. Auch die Anrufe beim zuständigen Büro scheinen nach dem Lottoprinzip abzulaufen: einmal werden abgemahnte Rechungen aus 2005 freimütig als verjährt bestätigt, und man brauche sich nicht weiter kümmern, beim nächsten Anruf werden Rechnungen aus 2004 als absolut zu zahlen bestätigt, und man brauche gar nicht versuchen, sich zu wehren, das brächte eh nichts, und es würde dann halt gepfändet.

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kann man ob solcher Vorgehensweise nur den Kopf schütteln: obschon eine Einforderung der Außenstände wie für jeden Betrieb selbstverständlich ist, so muss diese jedoch im vorliegenden Fall immer unter Einhaltung der Leitsätze der öffentlichen Verwaltung (Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit) erfolgen. Auch drängt sich die Frage auf, was man im Sanitätsbetrieb in den letzten zehn Jahren wohl getan (oder nicht getan hat), da man erst jetzt darauf kommt, die Rechungen aus diesem Zeitraum einzumahnen?

„Wir erwarten uns jedenfalls einen angemessenen, mit den PatientenvertreterInnen vereinbarten Lösungsvorschlag und klare Angaben von Seiten der Verantwortlichen“ fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus zusammen. „Den eigenen Schlendrian auf die BürgerInnen abzuwälzen spricht nicht für die organisatorische Güte eines Betriebs“.

>> Was ist zu tun, wenn man eine Mahnung erhält? Hier unsere Tipps



Medien-Information
Bozen, 20.01.2016