300.000 € Strafe für LIDL wegen Nichteinhaltung der Auflagen zur Gewährleistung„Erneut konnten dank unserer Meldungen die Rechte der VerbraucherInnen gestärkt werden“ meint Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt kam zum Ergebnis, dass die Auflagen zur gesetzlichen Gewährleistung zugunsten der VerbraucherInnen für Nicht-Lebensmittel in den Geschäftsstellen von LIDL nicht eingehalten wurden. Die Meldung geht von der Erfahrung eines Verbrauchers aus, dem ein defektes Produkt nicht repariert wurde. Dank unserer Intervention wurde ihm der Kaufpreis rückerstattet; außerdem meldeten wir die Umstände als mögliche unfaire Handelspraktik an die Aufsichtsbehörde. Diese stellte fest (Bollettino n. 20 vom 19. Mai 2014), das insbesondere folgende Elemente nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen:
Die VZS steht für Informationen und Beratungen zur Gewährleistung zur Verfügung. Medien-Information Bozen, 28/05/2014 |
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