MwSt.-Erhöhung um 1%: Vorsicht vor „ungerechtfertigten“ Preissteigerungen

Mehrwertsteuer wurde von 20% auf 21% erhöht – in diversen Geschäften fiel Erhöhung jedoch weitaus höher aus


Mit Samstag, 17. September 2011 wurde der „normale“ Mehrwertsteuer-Satz von 20% auf 21% erhöht; diese Erhöhung betrifft eine große Produktpalette. Jene Geschäfte, die sich dazu entschlossen hatten, die Preise an diese Erhöhung anzupassen, mussten die Kennzeichnungsschilder und Etiketten aller Produkte ändern. Einige Geschäfte machten ihre Kundschaft über Hinweis-Schilder darauf aufmerksam, dass die ausgeschilderten Preise unter Umständen nicht mehr gültig sein könnten, weil es nicht möglich sei, alle Preisschilder in dieser kurzen Zeit auszutauschen.

Am Samstag nach Inkrafttreten der Änderung, also am 24. September 2011, hat ein Mitarbeiter der VZS ein bekanntes Geschäft in der Bozner Innenstadt aufgesucht, um zu überprüfen, ob die Änderungen korrekt vorgenommen worden waren. Zu diesem Zweck wurde ein Kinderfilm auf DVD und ein Spiel für die Spielkonsole „Nintendo DS“ erworben. Vor der MwSt.-Erhöhung kostete die DVD 5,90 Euro und das Spiel 9,90 Euro; das Etikett auf der DVD war nicht geändert worden, während das auf dem Spiel den Preis nun mit 10,50 Euro angab. An der Kasse kostete die DVD 6,49 Euro, und das Spiel wie angegeben 10,50 Euro.

  Preis vor MwSt.-Erh. Preissimulation mit 1% MwSt.-Erh. Preis laut Preisschild Effektiv bezahlter Preis Preiserh. über MwSt.-Erh. hinaus
DVD „I fantastici 4“
5,90 euro

5,95 euro

5,90 euro

6,49 euro

9,10%
Spiel für Spielkonsole Nintendo DS
9,90 euro

9,98 euro

10,50 euro

10,50 euro

5,20%


Auch waren alle Spiele für die Spielkonsole Nintendo DS in einer Art großem Korb ausgestellt, neben dem ein großformatiges Schild mit der Aufschrift „Sonderangebot 9,90 Euro“ stand.

„Bei unserem Testkauf haben wir gleich mehrere Verletzungen der Handelsnormen festgestellt.“, fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus die Ergebnisse zusammen. „Vor allem was die Sonderangebote betrifft: neben einem Produkt ein Schild mit der Aufschrift 'Sonderangebot' und einem Preis anzubringen, und an der Kasse dann einen anderen verlangen, wurde von der Antitrust-Behörde als irreführende Werbung eingestuft; in der Vergangenheit wurden in ähnlichen Fällen auch Strafen verhängt. Was hingegen den Unterschied zwischen MwSt.-Anstieg und effektiver Preiserhöhung angeht, haben sich unsere schon vor der Anwendung der Erhöhung geäußerten Befürchtungen bewahrheitet. Es scheint jedoch unfair, die VerbraucherInnen glauben zu lassen, die Erhöhungen seien einzig und allein auf die Erhöhung des MwSt.-Satzes zurückzuführen, wenn diese in Wirklichkeit nur einen kleinen Teil der Erhöhung ausmacht. Diese Verhaltensweisen könnten außerdem einen stark negativen Einfluss auf die Entwicklung der Inflationsrate der nächsten Monate haben.“

In den allermeisten Fällen stimmen die auf den Preisschildern angegebenen Preise mit den tatsächlich an der Kasse verlangten überein. Die Handelsnormen sprechen Klartext: sollte man hier auf eine Differenz stoßen, hat man als KundIn das Recht, den ausgeschilderten Preis zu bezahlen. Wird dies vom Geschäft verweigert, kann man sich an die Marktpolizei oder die Finanzwache wenden.


Medien-Information
Bz, 03.10.2011