TTIP: Befürchtungen zur Abschaffung von EU-Verbraucherschutzstandards bestätigt


Seit Juli 2013 verhandeln die EU und USA hinter verschlossenen Türen über das transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP). Die jetzt von Greenpeace veröffentlichten Texte zeigen deutlich, dass die USA die Risikobewertung in der EU aufweichen will und so das europäische Vorsorgeprinzip geschwächt wird. Damit werden Befürchtungen auch der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bestätigt, dass die Verhandlungspartner Wirtschafts- und Wachstumsinteressen den Vorrang vor Nachhaltigkeits- und Verbraucheranliegen geben.

Neben dem Lebensmittelmarkt werden im TTIP-Abkommen eine ganze Reihe verbrauchersensibler Bereiche behandelt. Darum sollte die maximale Transparenz Vorrang haben. All diese Bereiche sind von hohem öffentlichem Interesse und gehören daher auch öffentlich debattiert.

In den angesprochenen Texten wird immer wieder auf das Wissenschaftsprinzip verwiesen. Damit könnte die amerikanische Auffassung sich durchsetzen, wonach was nicht endgültig wissenschaftlich bewiesen ist, als unnötige technische Handelsbarriere zu verstehen ist. Es ist gänzlich falsch sich unter Wissenschaftsprinzip unabhängige Forschung vorzustellen. So kommen z.B. im Bereich von Gen-Pflanzen die Forschungsarbeiten aus der Industrie. Unabhängige Kontrollen fehlen einfach. Es geht darum neue Technologien vor allen in der Pflanzen- und Tierzucht zu entwickeln und diese auf den Märkten einzuführen. Das Europäische Vorsorgeprinzip ist dabei ein sehr lästiges Hindernis. Umso weniger ist es verständlich, dass die politischen Vertreter in Europa die Senkung von Standards wie von geschützten geografischen Angaben im Lebensmittelbereich nicht massiv bekämpfen, sondern dagegen nur mit Worten auftreten.

Dazu meint der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus: „Ein TTIP unter solchen Vorzeichen ist nicht Europa verträglich. Die Europäer sollten bei ihnen zu Hause entscheiden dürfen, was sie wollen und was nicht. Und wir sollten wissen was in unserem Essen steckt. Die Entscheidungen dürfen nicht in Konzernzentralen getroffen werden, Grundfragen von Rechtsstaat und Demokratie dürfen nicht außen vor bleiben.“

Medien-Information
Bozen, 02.05.2016