Das Statut für die Rechte des Steuerpflichtigen


Die Charta der Rechte des Steuerzahlers, eingeführt mit Gesetz Nr. 212/2000, stellt einen bedeutenden Schritt nach vorne bei der Durchführung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Grundsätze hinsichtlich Demokratie, Transparenz und Verständlichkeit der Steuernormen dar.

Mit dem Statut des Steuerpflichtigen wurden zum ersten Mal eine Reihe von Bestimmungen in einem einzigen Gesetzesbuch zusammengefasst, welche die Rechte des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Eintreibungstätigkeiten von Steuern betreffen.


Anfrage des Steuerzahlers an die Finanzverwaltung

Ergeben sich für den Steuerzahler Unklarheiten über die gesetzlichen Normen, so kann er sich mit einer Anfrage an die Steuerbehörde wenden. Diese muss innerhalb von 120 Tagen antworten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörde mit der Interpretation von Seiten des Steuerzahlers einverstanden ist (sog. "stillschweigendes Einverständnis").

Jegliche Maßnahme, welche im Widerspruch zur erfolgten Antwort oder zum stillschweigenden Einverständnis steht, ist demzufolge gemäß Art. 11 des Statuts für die Rechte des Steuerpflichtigen als nichtig zu betrachten.

Einen Leitfaden zum Auskunftsverfahren finden sie hier (im PDF-Format).