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Über 75-Jährige von der Fernsehsteuer befreit
VZS: Maßnahme war längst überfällig
Die Maßnahme wurde schon mit dem Haushaltsgesetz 2008 beschlossen. Bis heute wurde sie jedoch noch nicht umgesetzt. Die Verbraucherzentrale hatte schon mehrere Male in der Vergangenheit die Verabschiedung des entsprechenden Dekretes gefordert. Nun scheint es „endlich“ soweit zu sein: Über 75-Jährige, welche bestimmte Einkommens-Voraussetzungen erfüllen (siehe unten), sind von der Bezahlung der Fernseh-Abogebühr befreit, und zwar rückwirkend ab 2008. Wer also schon die Fernseh-Abogebühr für die letzten drei Jahre (2008, 2009, 2010) bezahlt hat, und die Einkommens-Voraussetzungen gemäß Haushaltsgesetz 2008 erfüllt, kann die Rückerstattung der bezahlten Beträge einfordern. Wer hingegen von jetzt an die Voraussetzungen erfüllt, ist in Zukunft von dieser ungeliebten Gebühr befreit.
Welches sind die Voraussetzungen?Die Befreiung in Anspruch nehmen können jene Personen, die 75 Jahre oder älter sind, mit einem Einkommen (das eigene und jenes des Ehepartners) unter 516,46 Euro für 13 Monate pro Jahr, ohne zusammenlebende Familienmitglieder. Die Voraussetzungen werden im Rundschreiben Nr. 46/E vom 20.09.2010 der Agentur für Steuereinnahmen näher erläutert (siehe www.agenziaentrate.gov.it).
Wie kann um die Rückerstattung und/oder Befreiung angesucht werden?Auf der Internetseite der Agentur für Steuereinnahmen kann das Formular „Richiesta di rimborso del canone Rai già versato“ (Ansuchen um Rückerstattung für bereits bezahlte Fernseh-Grundgebühr) im PDF-Format heruntergeladen werden, und in den Zweigstellen der Agentur für Steuereinnahmen abgegeben werden. In den Zweigstellen der Agentur kann auch die Ersatzerklärung „dichiarazione sostitutiva“ (auch dieses Formular kann auf der Seite der Agentur für Steuereinnahmen heruntergeladen werden - „dichiarazione sostitutiva per chiedere l'estinzione del pagamento del canone RAI“) abgegeben werden, zusammen mit einem Personalausweis, um für die Befreiung von der Fernseh-Abogebühr anzusuchen.
Es ist ratsam, die Kopien der ausgehändigten Dokumente und die Abgabebestätigung sorgfältig aufzubewahren.
Medien-Information
Bz, 21.09.2010
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