Gesetzesentwurf „Konkurrenz“: VZS sieht Änderungen bei geschütztem Strommarkt und Notaren kritischAnhörung der Verbrauchervereinigungen in Ausschüssen der AbgeordnetenkammerDie vereinigten Kommissionen für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung der Abgeordnetenkammer in Rom haben gestern die Vertreter der Verbrauchervereinigungen zum jährlichen Gesetz über den Markt und die Konkurrenz angehört. Dabei konnten die Konsumentenschützer ihre Position zum Gesetzesentwurf „Konkurrenz“ darlegen. Besonders kritisch wurde die Absicht bewertet, den geschützten Strommarkt mit 2018 abzuschaffen. Ohne geeigneten Schutz der Stromkunden, der über ein separates Dekret vorgesehen ist, besteht die Gefahr, dass Monopolstellungen zu Lasten der VerbraucherInnen ausgenutzt werden. Problematisch für die Konsumenten könnte sich auch das Vorhaben auswirken, dass bei Verträgen, deren Gegenstand nicht zu Wohnzwecken bestimmte Immobilien sind, die Schutzfunktion durch den Notar entfällt, da die Beglaubigung durch einen Rechtsanwalt genügen würde. Denn die öffentlichen Register Italiens, besonders jenes der Immobilien, sind eine Garantie für die VerbraucherInnen. Wird die qualifizierte öffentliche Urkundsperson (der Notar) durch einen Freiberufler (Rechtsanwalt) ersetzt, besteht die Gefahr, dass die Konsumenten verstärkt Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sind. Der Gesetzesentwurf ermöglicht außerdem die Ausübung der Rechtsanwaltsfunktion von Seiten von Gesellschaften bei denen Banken und Versicherungen teilhaben. Dies würde zu einem gefährlichen Monopol führen: Der Immobilienmarkt, die Vermittlung, der Kauf und Verkauf und die Darlehensaufnahme, sowie die dafür nötigen Beurkundungen und Versicherungen, alles würde in die Hände vor allem des Bankensektors fallen. Die Risiken von Missbrauch und Übervorteilung würden beträchtlich zunehmen. Mehr Konkurrenz unter den Notaren durch Neuzulassungen und eine weitere Konkurrenz durch öffentliche qualifizierte Urkundspersonen könnten hingegen sehr wohl angebracht sein. Auch bei den vorgeschlagenen neuen Normen zu Autoversicherungen sehen die Verbrauchervereinigungen Nachteile für die Verbraucher. So sei die freie Wahl bei den Reparaturen in Gefahr und die Geschädigten würden bei Verletzungen durch Beschränkungen bei der Invaliditätsanerkennung bestraft. Auch würden die Telefonanbieter mit der Wiedereinführung von Pönalen, die seit 2007 verboten waren, belohnt und dies sei Sand ins Getriebe eines effizienten Marktes. Vielmehr sollten Belastungen beim Anbieterwechsel ausgeschlossen werden, so die Meinung der Verbraucherschützer. Medien-Information Bz, 05.06.2015 |
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