Sanität: Zustimmung zur Verarbeitung der Daten - Was Sache istNeues Informationsblatt, verstärkte Zusammenarbeit Sanitätsbetrieb-Verbraucherzentrale, gemeinsame PressekonferenzDie vom Südtiroler Sanitätsbetrieb an die BürgerInnen versandten Briefe haben teils für Verwirrung, Unsicherheit und Unbehagen gesorgt. Daher wurde anlässlich einer Aussprache zwischen dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und der Verbraucherzentrale Südtirol unmissverständlich festgestellt, dass um dem Datenschutzgesetz (GVD Nr. 196/2003) genüge zu tun, die BürgerInnen frei wählen und die Zustimmung für die Verarbeitung der Daten wie folgt abgeben können:1. Generelle Zustimmung durch ankreuzen von „JA“ auf dem entsprechenden Vordruck und Rücksendung desselben an den Sanitätsbetrieb. Die Abwicklung für Betrieb und Kunden ist dadurch vereinfacht. 2. Wird „NEIN“ angekreuzt oder erfolgt keine Antwort, dann muss der Sanitätsbetrieb die Zustimmung für jede einzelne Leistung (außer in Dringlichkeitsfällen) vorher einholen. Die Zustimmung kann vom Bürger/von der Bürgerin auch mündlich gegeben werden. Die Beauftragten können dies dann auf den Dokumenten vermerken. 3. Die Bürger können ihre Entscheidung jederzeit ändern oder widerrufen. 4. Als Grundlage für die Zustimmung (sowohl die generelle als auch jene von Fall zu Fall) gilt das entsprechende Informationsblatt (Art. 13 des GVD Nr. 196/2003), welches alle vom Gesetz vorgesehenen Informationen enthält. Das generelle Informationsblatt wird in den nächsten Tagen in einer neuen Version, online und im Sanitätsbetrieb, aufliegen. 5. Die Bürger haben Anrecht (Art. 7 des GVD Nr. 196/2003) darauf, sich jederzeit an den Sanitätsbetrieb zu wenden um Informationen bezüglich ihrer persönlichen Daten und deren Behandlung zu erhalten. Unter diesem Link finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit zusätzlichen Informationen. Bozen, 25.01.2010 |
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