Wie vergleiche ich Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern?Bei Handwerkerpreisen gibt es oft erhebliche Unterschiede für ein und die selbe Leistung. Daher sollte man sich mehrere Kostenvoranschläge (Angebote) einholen und dann vergleichen. Dadurch kann oft einiges an Geld eingespart werden. Keine PreisvorgabeDie Handwerkerpreise unterliegen keiner Tarifordnung und können somit vom jeweiligen Handwerker frei definiert werden.Detaillierter VergleichBeim Vergleich der Kostenvoranschläge sollte genau geprüft werden, welche Leistungen und Materialien, sowie deren Qualität bei den einzelnen Anbietern enthalten sind. Fehlen Angaben, so sollten diese unbedingt eingeholt werden, damit ein genauer Vergleich möglich ist.Es kann vorkommen, dass z.B. bei den Fensterangeboten unterschiedliche Fenstermaße angeführt sind bzw. sogar einige Fenster fehlen. Dies wird nur dann rechtzeitig bemerkt, wenn die Angebote im Detail miteinander verglichen werden. Um zu vermeiden, dass unerwartete Mehrkosten auf einen zukommen, sollte man die Angebote genau kontrollieren. Auch die technischen Details, wie die Fensterfunktionen (Dreh-Kipp, ...), die Fensterqualität (U-Wert des Rahmens, der Verglasung, Schallschutzwert, luftdichter Einbau, ...) sollten unbedingt angefordert und verglichen werden. Das Einholen der technischen Details gilt selbstverständlich nicht nur im Fall eines Fensterkaufes, prinzipiell sollten die technischen Details immer im Angebot enthalten sein. Nur dies ermöglicht einen detaillierten Vergleich. Um zu vermeiden, das das vermeintlich günstigste Angebot durch fehlende Details zum Teuersten wird, sollte dieser Ratschlag unbedingt befolgt werden. Muster: |
Firma A Details |
Preis | Firma B Details |
Preis | |
Kollektorfläche | ||||
Absorber | ||||
Montage | ||||
Einfassung / Material | ||||
Lieferung | ||||
Frostschutzmittel | ||||
Speicher & Größe | ||||
Solarleitungen | ||||
............... | ||||
Garantie | ||||
Technische Planung | ||||
Beitragsansuchen |
Wer hat Gewähr zu Leisten |
Was | Gewähr- leistungsfrist |
Schriftl. Anzeige (Mängelrüge) |
Klagefrist |
Verkäufer der Immobilie | Abweichungen und Mängel |
1 Jahr ab Übergabe | 8 Tage ab Entdeckung | 1 Jahr ab Übergabe |
Bauunternehmer / Handwerks- betriebe: bewegliche Bauteile |
Abweichungen und Mängel |
2 Jahre ab Lieferung bzw. Übergabe | 60 Tage ab Entdeckung | 2 Jahre ab Übergabe |
Bauunternehmer / Handwerks- betriebe: unbewegliche Bauteile |
Schwere Baumängel | 10 Jahre ab Herstellung des Werkes |
1 Jahr ab Entdeckung | 1 Jahr ab der Anzeige |
Architekten | Abweichungen und Mängel |
1 Jahr ab Übergabe | 8 Tage ab Entdeckung | 1 Jahr ab Übergabe des Werkes |
Schwere Baumängel sind all jene Mängel, die die Bewohnbarkeit beinträchtigen, auch dann wenn sie nur einen Teil des Gebäudes bzw. der Wohnung betreffen. Die Mängel müssen so schwerwiegend sein, dass sie die Wohnqualität empfindlich stören, wie z.B. Wassereinbrüche, Feuchtigkeit und Schimmel, Risse oder ein schwerer Defekt an der Heizanlage.
Tipp: Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale sind eine Reihe von verschiedenen Musterbriefen für die Mängelrüge enthalten.
Infoblatt WA 105 - Stand 10/2016